PRÜFUNGSANFECHTUNG
Prüfungen dienen dazu, einen Nachweis über die eigenen erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Schulfach oder für die Aufnahme eines Berufs zu erbringen. Jede Prüfung greift dabei in die Freiheit der Berufswahl ein und muss daher den Anforderungen des Art. 12 Absatz 1 Grundgesetz genügen. Aus diesem Grunde ist für jede Prüfung eine rechtliche Grundlage notwendig.
Gegenstand einer Prüfungsanfechtung können alle Arten von Prüfungen sein. Sowohl mündliche Prüfungen, wie zum Beispiel die mündliche Abiturprüfung, als auch schriftliche Prüfungen können Bestandteil einer Prüfungsanfechtung werden. Die Rechtsgrundlage der Prüfungsanfechtung ergibt sich insbesondere aus der einschlägigen Prüfungsordnung, den landesrechtlichen Gesetzen sowie aus allgemeinen verwaltungsrechtliche Normen.
Das Widerspruchsverfahren wird auch als Überdenkungsverfahren bezeichnet. Im ersten Schritt einer Prüfungsanfechtung wird der Prüfungsverlauf auf formelle Verfahrensfehler untersucht. Dies können unter anderem Beeinträchtigungen durch Lärm oder Hitze sein. Auch die fachliche Kompetenz des Prüfers oder dessen Befangenheit spielen hierbei eine Rolle.
Im zweiten Schritt des Verfahrens werden Einwände speziell gegen die Bewertung der Prüfungsleistung erhoben. Hierbei werden die Stärken der Prüfungsleistung hervorgehoben, um so den Prüfer von einer besseren Benotung zu überzeugen.
Viele Prüfungen sind anfällig für Fehler und bieten einige Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Anfechtung. Vereinbaren Sie gerne telefonisch oder per E-Mail einen Beratungstermin!
PRÜFUNGSANFECHTUNG
Prüfungen dienen dazu, einen Nachweis über die eigenen erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Schulfach oder für die Aufnahme eines Berufs zu erbringen. Jede Prüfung greift dabei in die Freiheit der Berufswahl ein und muss daher den Anforderungen des Art. 12 Absatz 1 Grundgesetz genügen.
Aus diesem Grunde ist für jede Prüfung eine rechtliche Grundlage notwendig. Gegenstand einer Prüfungsanfechtung können alle Arten von Prüfungen sein. Sowohl mündliche Prüfungen, wie zum Beispiel die mündliche Abiturprüfung, als auch schriftliche Prüfungen können Bestandteil einer Prüfungsanfechtung werden. Die Rechtsgrundlage der Prüfungsanfechtung ergibt sich insbesondere aus der einschlägigen Prüfungsordnung, den landesrechtlichen Gesetzen sowie aus allgemeinen verwaltungsrechtliche Normen. Das Widerspruchsverfahren wird auch als Überdenkungsverfahren bezeichnet. Im ersten Schritt einer Prüfungsanfechtung wird der Prüfungsverlauf auf formelle Verfahrensfehler untersucht. Dies können unter anderem Beeinträchtigungen durch Lärm oder Hitze sein.
Auch die fachliche Kompetenz des Prüfers oder dessen Befangenheit spielen hierbei eine Rolle. Im zweiten Schritt des Verfahrens werden Einwände speziell gegen die Bewertung der Prüfungsleistung erhoben. Hierbei werden die Stärken der Prüfungsleistung hervorgehoben, um so den Prüfer von einer besseren Benotung zu überzeugen.
Viele Prüfungen sind anfällig für Fehler und bieten einige Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Anfechtung. Vereinbaren Sie gerne telefonisch oder per E-Mail einen Beratungstermin!
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